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Informationen des Kurators folgender Wienwert-Anleihen

ISIN: AT0000A0S9H0

ISIN: AT0000A12FY9

ISIN: AT0000A100Z7

ISIN: AT0000A190U9

ISIN: AT0000A190V7

ISIN: AT0000A19Q02

ISIN: AT0000A1D5Z6

ISIN: AT0000A1D608

ISIN: AT0000A1D616

ISIN: AT0000A1D624

ISIN: AT0000A1G742

ISIN: AT0000A1H252

ISIN: AT0000A1H260

ISIN: AT0000A1H278

Forderungsanmeldungen zu obigen ISINs ausschließlich beim Kurator,


per Post samt Depotauszug mit folgendem Formular



ISIN: AT0000A1YG24

Forderungsanmeldungen zur ISIN AT0000A1YG24 ausschließlich beim Kurator,


per Post samt Depotauszug mit folgendem Formular


40. Info vom 05.08.2024

Elfter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

39. Info vom 05.08.2024

Elfter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

38. Info vom 06.12.2023

Zehnter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

37. Info vom 29.11.2023

Zehnter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

36. Information vom 10.05.2023 betreffend Wienwert AG (ISIN AT0000A1YG24)

Im Verfahren der Wienwert AG (NICHT: WW Holding AG!) wird es Anfang/Mitte Juli 2023 zu einer Zwischenverteilung durch den Masseverwalter RA Mag. Norbert Abel kommen. Die Gläubiger der Wienwert AG erhalten 16,1717%. Es handelt sich um eine Zwischenverteilung. Es ist nicht auszuschließen, dass es später zu einer weiteren Verteilung kommen wird, wobei eine seriöse Prognose leider nicht möglich ist.

Diese Quote erhalten all jene Anleihegläubiger, die im Zeitpunkt der Verteilung entsprechende Anleihen der Wienwert AG auf ihrem Depot halten.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

35. Info vom 18.01.2023 (WW Holding AG)

Mein  Ersuchen an jene Anleihegläubiger, die am Vergleich mit dem Treuhänder teilgenommen haben, allfällige Privatbeteiligtenanschlüsse im Strafverfahren zurück zu ziehen, betrifft nur jene Personen, die sich dem Strafverfahren (irgendwann) in der Vergangenheit als Privatbeteiligte angeschlossen hatten. Alle anderen haben keine Handlungen zu setzen.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

34. Info vom 16.01.2023

Neunter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

33. Info vom 16.01.2023

Neunter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

32. Information zum Vergleich mit dem Treuhänder vom 04.01.2023 (WW Holding AG)

Die 20% Quote aus dem Vergleich mit dem Treuhänder wurde soeben verteilt.

Die Frage, ob es - zusätzlich - auch zu einer Verteilung einer Insolvenzquote durch den Masseverwalter Mag. Norbert Abel kommen wird, kann ich nicht seriös beantworten. Der Masseverwalter führt nach wie vor Gerichtsprozesse, deren Ausgang ungewiss ist. Somit kann ich Ihnen auch keine Empfehlung zum Behalten oder Aufgeben Ihres Depots geben. Sollte eine Insolvenzquote verteilt werden, würden Sie das Depot benötigen, da diese über die ÖKB/die Depotbanken verteilt würde.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

31. Information zum Vergleich mit dem Treuhänder vom 02.12.2022 (WW Holding AG)

Der abzuschließende Vergleich wurde kuratelgerichtlich genehmigt und der Genehmigungsbeschluss am 30.11.2022 in der Ediktsdatei (https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/alldoc/8c6ca5547807a3a0c125890a0047da66) und am 02.12.2022 im Amtsblatt der Wiener Zeitung  veröffentlicht. Der Vergleichsabschluss folgt.    

Zur Auszahlung sollte es zeitnah kommen; ob sich dies noch 2022 ausgeht, kann nicht final mitgeteilt werden.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

30. Information zum Vergleich mit dem Treuhänder (WW Holding AG)

Die Auszahlung des Vergleichsbetrages verzögert sich aktuell aus administrativen Gründen. Alle Parteien sind bemüht, die Sache zu einem Abschluss zu bringen. Sie werden rechtzeitig von der bevorstehenden Zahlung informiert werden. Bitte nehmen Sie von laufenden Anfragen, sei es per Telefon, sei es per E-Mail, Abstand.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

29. Information zum Vergleich mit dem Treuhänder (WW Holding AG)

Die Auszahlung des 20%igen Vergleichsbetrages erfolgt voraussichtlich Ende Sommer/Anfang Herbst. Sie werden hier laufend informiert werden. Finden sich hier aktuell keine neuen Informationen, so gibt es keine Neuigkeiten, da administrativ noch an der Realisierung des Vergleichs gearbeitet wird.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

28. Info

Achter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

27. Info

Achter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

26. Info – Wichtige Information zum Vergleich mit dem Treuhänder (WW Holding AG)

Der vorzulegende Depot-Auszug hat den Wertpapierbestand zum 06.04.2022 auszuweisen. Ein Auszug mit einem anderen Datum (zB. tagesaktuell) ist nicht ausreichend. Allenfalls kann die Bank bestätigen, dass es den in Rede stehenden Wertpapierbestand per 06.04.2022 gab.

Informativ wird mitgeteilt, dass derartige stichtagsbezogene Depotauszüge / Bankbestätigungen von jeder Bank ausgestellt werden können; dies ist etwa auch für steuerliche Zwecke erforderlich. Bei Online-Banken kann Kontakt mit dem jeweiligen Kundendienst aufgenommen werden.

Die Erklärung und Vollmacht ist mit dem Depotauszug / der Bankbestätigung ausschließlich im Original per Post an mich zu senden.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

25. Info

Sehr geehrte Anleger der WW Holding AG!

Am 27.04.2022 hat die Tagfahrt vor dem Handelsgericht Wien als Kuratelgericht stattgefunden. Neben einigen Anlegern waren insbesondere die drei Vertrauensmänner Dr. Kantner, DDr. Biegler und RA Mag. Aigner anwesend. Der von mir als Kuratorin eingebracht Antrag auf kuratelgerichtliche Genehmigung des Vergleiches mit dem Treuhänder wurde von mir erläutert und die drei Vertrauensmänner gaben jeweils Stellungnahmen hierzu ab. Die Eckpunkte des von mir mit dem Treuhänder abzuschließenden Vergleiches sind folgende:

  1. Verzicht der Anleger auf allfällige weitere, jedwede Ansprüche gegenüber dem Treuhänder.
  2. Inhaberschaft der Anleihen zum Stichtag 06.04.2022
  3. Verpflichtung, diese Anleihen bis 30.09.2022 zu behalten.

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen erhalten die Anleger 20 % des Anleihenominales, jene Anleger der Null-Kupon-Anleihe AT0000A190V7 17,92 % des Nominales.

Dieses Vorhaben meinerseits wurde kuratelgerichtlich genehmigt, der schriftliche Beschluss samt Begründung wird erst ergehen.

Es ist nun die schriftliche Beschlussausfertigung abzuwarten, sowie dessen Rechtskraft. Danach, in etwa vier Wochen, werden Sie von mir ein Formular für die Teilnahme am Vergleich erhalten. Bitte schicken Sie mir vorab keinerlei Unterlagen.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

24. Info – Klarstellung

Betroffen von dem Vergleich mit dem Treuhänder sind ausschließlich Anleihen der WW Holding AG. Anleihen der Wienwert AG sind nicht betroffen. Anleger der Anleihe AT0000A1YG24 können daher nicht am Vergleich mit dem Treuhänder teilnehmen. Allfällige diesbezügliche Informationen seitens depotführender Banken erfolgten offenbar irrtümlich.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

23. Info

Sehr geehrte Anleger der WW Holding AG!

An der Vereinbarung mit dem Treuhänder wird aktuell gearbeitet. Sie müssen momentan nichts machen! Sie müssen Ihre Forderung nicht neuerlich anmelden.

Die Tagfahrt wurde verschoben. Sie findet nicht am 7.4.2022, sondern am 27.4.2022 statt. Diese Tagfahrt (=Verhandlung) wird noch gesondert bekannt gemacht werden und Sie werden hierüber per E-Mail oder per Post informiert werden.

Dr. Susi Pariasek als Kuratorin

 

22. Info

Erste Information zur außergerichtlichen Einigung mit dem Treuhänder

 

21. Info

Siebenter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

20. Info

Siebenter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

19. Info

Sechster Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

18. Info

Sechster Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

17. Info

Fünfter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

16. Info

Fünfter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

15. Info

Information zu Kaufanboten

 

14. Info

Vierter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

13. Info

Vierter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

12. Info

Dritter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

11. Info

Dritter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

10. Info 

Zweiter Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

9. Info

Zweiter Bericht des Kurators (WW Holding AG)

 

8. Info

Erster Bericht des Kurators (Wienwert AG)

 

7. Info

Konkursverfahren WIENWERT AG und WW 5 WH 150 GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich fungiere als vom Gericht bestellte Kuratorin. Dr. Georg Freimüller ist auch als Kurator bestellt worden. Die von uns vertretenen Anleihen sind unten detailliert aufgelistet. Als Kuratorin nehme ich Ihre Interessen wahr und vertrete Sie. Ich melde Ihre Forderungen bei Gericht an und bin Mitglied des Gläubigerausschusses. Letzteres ermöglicht es mir, den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu begleiten und in diesem aktiv mitzuwirken.

Hierfür haben Sie keine Kosten zu tragen, da die Kosten der Kuratoren von der Wienwert AG bzw WW 5 WH 150 GmbH zu bezahlen sind. Für die Geltendmachung Ihrer Forderungen füllen Sie bitte das oben abrufbare Formular aus und übermitteln es samt einem aktuellen Depotauszug PER POST bis 25.04.2018 an meine Kanzlei. Eine direkte Anmeldung von Ihnen beim Insolvenzgericht ist nicht möglich!

Eine darüber hinaus gehende (weitere) Vertretung durch Dritte ist daher nicht erforderlich, steht Ihnen aber frei.

Nachstehend die von mir bzw RA Dr. Georg Freimüller (www.jus.at) vertretenen Anleihen:

Dr. Susi Pariasek: 

AT0000A1YG24 (WIENWERT AG)
 

Dr. Georg Freimüller:

AT0000A1W4Q5 (WIENWERT AG)

AT0000A1TS84 (WW 5 WH 150 GmbH)
AT0000A1TS76 (WW 5 WH 150 GmbH)

 

6. Info

MITTEILUNG ÜBER DIE WAHL DER VERTRAUENSMÄNNER

Anlässlich der Tagfahrt vom 14.3.2018 wurden folgende Personen gewählt:

Vertrauensmänner:

Ersatzvertrauensmänner:

 

5. Info

Erster Bericht des Kurators (WW Holding AG)

  

4. Info

Konkursverfahren WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG)

Bericht von der 1. Gläubigerversammlung vom 16.02.2018

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 16.02.2018 hat die 1. Gläubigerversammlung vor dem Handelsgericht Wien stattgefunden.

Eine 1. Gläubigerversammlung dient primär der Feststellung bzw der Bestätigung der erforderlichen Organe und nicht der Berichterstattung. So wurde festgehalten, dass keine Einwände gegen die Bestellung von Rechtsanwalt Mag. Norbert Abel zum Insolvenzverwalter bestehen und dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt wurde, dem ja auch ich als Kuratorin angehöre.

Vor dem Hintergrund, dass sehr viele (Anleihe) Gläubiger von diesem Insolvenzverfahren betroffen sind und dieses auch mediale Aufmerksamkeit hervorruft, berichtete der Insolvenzverwalter dann jedoch, quasi außerplanmäßig, doch kurz.

Insbesondere berichtete er, dass die EDV gesichert wurde, dass er mit allen relevanten Prüfungen und Untersuchungen gemeinsam mit seinem Kanzleiteam bereits begonnen hat, und dass er nun zügig die Verwertung der Beteiligung der Insolvenzschuldnerin an der Wienwert AG in Gang setzen und einen geordneten Bieterprozess einleitet wird.

Näheres wird vom Insolvenzverwalter dann erst im Rahmen der Allgemeinen Berichtsund Prüfungstagsatzung am 24.04.2018 bekannt gegeben werden können. Zuvor findet noch die Versammlung der Anleiheinhaber am 14.03.2018 statt, in deren Rahmen Sie – soweit vorhanden – weitere Informationen von mir erhalten werden.

 

3. Info

I. Rechte und Pflichten des Kurators

II. Versammlung am 14.03.2018

III. Zurückziehung des Sanierungsplanantrages

I. Rechte und Pflichten des Kurators

Der Kurator ist zur Vertretung der Rechte der Inhaber bestellt. Seine Rechte und Pflichten sind durch die konkrete Aufgabe, für welche er bestellt wurde, begrenzt und determiniert. Aufgabe im vorliegenden Fall ist insbesondere das Agieren im Rahmen des beim HG Wien zu 4 S 16/18g geführten Insolvenzverfahrens. Diese Rechte und Pflichten richten sich neben den Bestimmungen des Kuratorengesetzes“ (RGBl 49/1874) samt „Kuratorenergänzungsgesetz“ (RGBl 111/1877) nach den allgemeinen Vorschriften der Kuratel (§§ 268 ff ABGB). Die Kuratelverfahren werden zu 59 Nc 2/18b (Dr. Pariasek) und 59 Nc 3/18z (Dr. Freimüller) des HG Wien geführt, wobei die Verfahren zur gemeinsamen Verfahrensführung und Entscheidung verbunden wurden.

Der Kurator ist verpflichtet, den von ihm vertretenen Inhabern über die wesentlichen, ihre Rechte berührende Tatsachen auf kurzem Weg Auskunft zu erteilen.

Die selbständige Geltendmachung ihrer Rechte durch die einzelnen Inhaber ist ausgeschlossen.

Besonders wichtige Rechtshandlungen des Kurators müssen vorab kuratelgerichtlich genehmigt werden und es ist vom Kuratelgericht eine Versammlung (Tagfahrt) anzuberaumen. Dies zum Zwecke

1. der Einvernahme der vertretenen Inhaber

2. der Wahl von drei Vertrauensmännern

3. der Wahl von drei Ersatzmännern

Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind mittels Edikt zu laden. Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Sie haben ihre Rechtsstellung als Inhaber der betroffenen Schuldverschreibungen zu bescheinigen (allenfalls ist auch eine Bevollmächtigung nachzuweisen).

Im Rahmen dieser Versammlung hat zunächst der Kurator die Sachlage darzustellen und die Inhaber sind berechtigt, sich zu äußern. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten ist über vom Gericht zu formulierende Fragen abzustimmen. All dies ist zu Protokoll zu nehmen.

Danach kommt es zur Wahl der Vertrauensmänner und nach dieser zur Wahl der Ersatzmänner. Wählbar ist jede Person, die am Ort des Kuratelgerichts oder in dessen Nähe wohnt; sie muss nicht selbst Inhaber einer betroffenen Schuldverschreibung sein.

Als gewählt ist derjenige anzusehen, der die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Die Mehrheit der Stimmen wird nach dem Nominalbetrag der Wertpapiere berechnet. Das Wahlergebnis ist nicht anfechtbar. Ein Ersatzmann tritt bei Wegfall oder bei Verhinderung eines Vertrauensmannes an dessen Stelle.

Den Vertrauensmännern obliegt es, sich laufend Kenntnis der vom gemeinsamen Kurator zu besorgenden Geschäfte zu verschaffen und diesen zu unterstützen. Der Kurator hat bei allen wichtigen Geschäften die Ansicht der Vertrauensmänner zu hören. Beantragt der Kurator eine kuratelgerichtliche Genehmigung, so hat er die Vertrauensmänner zu hören und deren Äußerung dem Gericht gemeinsam mit dem Genehmigungsantrag vorzulegen, sofern diese den Genehmigungsantrag nicht ohnedies mitgefertigt haben. Die hierauf ergangene Entscheidung ist vom Gericht auch den Vertrauensmännern zuzustellen, die ein Rekursrecht haben.

Haben die Vertrauensmänner untereinander verschiedene Ansichten, haben diese ihre Rechte und Pflichten jeweils selbständig auszuüben. Die Funktionsdauer sowohl der Vertrauens- als auch der Ersatzmänner erlischt mit Beendigung der Kuratel.

Entscheidungen des Kuratelgerichtes, mit denen kuratelgerichtliche Genehmigungen ganz oder teilweise erteilt werden, sind mittels Edikt kund zu machen. Diese Entscheidungen können von jedem der durch den gemeinsamen Kurator vertretenen Inhaber der Schuldverschreibung angefochten werden. Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs OGH (OGH 5.9.1996, 2 Ob 2243/96h) können im Rahmen eines derartigen Rekurses jedoch auch von einzelnen Anleihegläubigern nur solche Gründe geltend gemacht werden, die die gemeinsamen Rechte aller Inhaber der Schuldverschreibungen (Anleihen) betreffen.

Hingegen ist die Geltendmachung von Gründen, die lediglich Individualrechte einzelner Inhaber betreffen, ausgeschlossen.

 

II.Versammlung am 14.03.2018

Das Kuratelgericht hat eine Versammlung (Tagfahrt) für den

14.03.2018, 12:30 Uhr,

Zimmer 7.07 (7. Stock)

Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien

anberaumt, zu welcher die Inhaber der Schuldverschreibungen geladen sind.

Ein Besuch der im Rahmen des Sanierungsverfahrens anberaumten Tagsatzungen (16.02.2018, 11:00 Uhr; 24.04.2018, 10:00 Uhr und 05.06.2018, 10:00 Uhr) ist demgegenüber nicht vorgesehen.

 

III. Zurückziehung des Sanierungsplanantrages

Die Schuldnerin hat am 14.02.2018 ihren Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes zurückgezogen, sodass das Insolvenzverfahren ab sofort als Konkursverfahren geführt werden wird.

Es ist mit einer Abberaumung der auf den 05.06.2018, 10:00 Uhr anberaumt gewesenen Sanierungsplantagsatzung zu rechnen. Die Rückziehung des Sanierungsplanantrages trägt dem Bedenken des Insolvenzverwalters hinsichtlich einer Darstellbarkeit der Erfüllung des Sanierungsplanes Rechnung, wobei dies noch keine endgültige Aussage über das Ausmaß der Befriedigungsaussichten in gegenständlichem Insolvenzverfahren darstellt. Der Insolvenzverwalter wird nunmehr zügig eine Verwertung aller Vermögenswerte der Schuldnerin in Angriff nehmen, wobei insbesondere auch eine detaillierte Aufarbeitung der Insolvenzursachen einschließlich der Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegenüber den Organen der Schuldnerin und/oder Dritten erfolgen wird. Über das Ausmaß der Befriedigungsaussichten (Quotenhöhe) können aktuell keinerlei Aussagen getroffen werden.

Der Kurator wird als Mitglied des im Insolvenzverfahren bestellten Gläubigerausschusses über die weitere Tätigkeit des Insolvenzverwalters und den Ablauf des Insolvenz verfahrens detailliert informiert und weiterhin die Interessen der Anleiheinhaber kollektiv wahrnehmen.

 

2. Info

Sanierungsverfahren WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich fungiere als vom Gericht bestellte Kuratorin. Als solche nehme ich Ihre Interessen wahr und vertrete Sie. Ich melde Ihre Forderung an und bin Mitglied des Gläubigerausschusses. Letzteres ermöglicht es mir, den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu begleiten und in diesem aktiv mitzuwirken.

Hierfür haben Sie keine Kosten zu tragen, da die Kosten der Kuratoren von der WW Holding AG zu bezahlen sind.

Eine darüber hinaus gehende (weitere) Vertretung durch Dritte ist daher nicht erforderlich, steht Ihnen aber frei.

"Meine" Anleihen (ISINs) entnehmen Sie bitte meiner Erstinformation oder dem Edikt unter www.edikte.justiz.at. ("Insolvenzdatei": "Einfache Suche": "Suche nach Schuldner": Wienwert")

 

1. Info

Sanierungsverfahren WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 02.02.2018, GZ 4 S 16/18g, wurde über das Vermögen der WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG) (FN 308774f) in 1010 Wien, Getreidemarkt 10 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Hinsichtlich der Einzelheiten über die Eröffnung des Sanierungsverfahrens verweise ichauf die Ediktsdatei.

Im Zuge der Eröffnung des Sanierungsverfahrens wurde ich gemäß § 1 Teilschuldverschreibungskuratorengesetz (RGBl 49/1874 vom 24.4.1874) zum Kurator für alle Inhaber der Teilschuldverschreibungen der WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG), ISIN: AT0000A0S9H0 u.a. bestellt. Diese Bestellung können Sie ebenfalls der Ediktsdatei entnehmen.

Kraft Bestellung zum Teilschuldverschreibungskurator bin ich ermächtigt und verpflichtet, stellvertretend für alle Inhaber der oben genannten Teilschuldverschreibungen im Sanierungsverfahren einzuschreiten. Ich werde daher für die Gesamtheit der Teilschuldverschreibungsgläubiger eine Forderungsanmeldung im Sanierungsverfahren vornehmen, für eine bestmögliche Vertretung der Teilschuldverschreibungsgläubiger im Rahmen des Sanierungsverfahrens sorgen und schließlich auch im Namen aller Inhaber der Teilschuldverschreibungen der WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG), ISIN: AT0000A0S9H0 u.a., das Stimmrecht im Rahmen der Sanierungsplantagsatzung ausüben.

Eine individuelle Forderungsanmeldung der Inhaber der Teilschuldverschreibungen bei Gericht und/oder eine individuelle Teilnahme von Teilschuldverschreibungsgläubigern bei der Abstimmung über den Sanierungsplan ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Im Folgenden erhalten Sie Informationen, welche Schritte und Unterlagen erforderlich

sind, damit Ihre Forderung im Rahmen des Sanierungsverfahrens Berücksichtigung findet. Ich bitte Sie, diesen Leitfaden genauestens einzuhalten, um allen Beteiligten die weitere Vorgangsweise so einfach als möglich zu gestalten. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Vielzahl der von mir zu vertretenden Gläubiger.

Ich darf sohin um Beachtung folgender Punkte ersuchen:

  • Damit Ihre Ansprüche auf Teilnahme an der Sanierungsplanquote berücksichtigt werden können, benötige ich von Ihnen folgende Informationen bzw. Unterlagen, die ich Sie ersuche, an mich auf dem Postweg zu übermitteln.
  • Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdatum des Inhabers der Teilschuldverschreibung (handelt es sich beim Inhaber um eine juristische Person, so sind die entsprechenden Daten einschließlich Firmenbuchnummer bekanntzugeben)
  • Postanschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mailadresse
  • Depotauszug Ihrer Depotbank (nicht vor dem 02.02.2018 ausgestellt)
  • Vollständige Kontonummer und Daten der Bank (IBAN und BIC), auf welche die Quote zur Auszahlung gebracht werden soll

 

Die vorgenannten Unterlagen benötige ich bis spätestens 10.03.2018.

 

Die bei mir eingehenden Anmeldungen werden chronologisch erfasst und in ein internes Anmeldungsverzeichnis aufgenommen. Aus Gründen des Datenschutzes kann dieses interne Verzeichnis nicht veröffentlicht werden. Sie erhalten jedoch von mir auf Wunsch binnen 14 Tagen nach Einlangen Ihrer Anmeldung eine Bestätigung, dass Ihre Forderung in das Verzeichnis der angemeldeten  Forderungen eingetragen wurde.

 

Im weiteren Verlauf des Verfahrens werde ich Sie in unregelmäßigen Abständen, jedenfalls aber immer dann, wenn außerordentliche Umstände im Rahmen des Sanierungsverfahrens eintreten, sowie schließlich spätestens eine Woche vor der Sanierungsplantagsatzung in Form eines Newsletters, den ich auf meiner Homepage www.anwaltwien.at veröffentliche, über den Fortgang des Verfahrens informieren und Ihnen in dieser Form auch meine Berichte an das Handelsgericht Wien zur Kenntnis bringen.